Symbolbild Gendersprache, Text mit der Überschrift: Gendern

Übergabe der Unterschriften im Spätsommer

Heidelberger Stoppt-Gendern-Initiative hat notwendige Unterschriften gesammelt

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Gabriela Becker-Jahn
Gabriela Becker-Jahn

Gender "I" oder "Sternchen": Das Thema sorgt für viele Diskussionen. Eine Heidelberger Initiative gegen das Gendern an Schulen und Behörden hat 12.000 Unterschriften gesammelt.

Die erste Hürde scheint geschafft. Am Freitag endet die Unterschriftenaktion gegen das Gendern in Schulen und Behörden. 10.000 Unterschriften waren notwendig. 12.000 sind bisher zusammengekommen. Das sagte der Heidelberger Rechtsanwalt und Initiator der Unterschriftenaktion Klaus Hekking dem SWR.

Unterschriftenaktion im Mai gestartet

Seit Mai sammelt Klaus Hekking digital Unterschriften. Es gehe ihm nicht darum, das Gendern zu verbieten.

"Wer freiwillig gendern will, kann das gerne tun, es soll aber kein Zwang sein"

Hekking hofft, dass das Thema Gendern mit dem Volksbegehren endlich erledigt und die Regierenden sich um die wichtigen Themen kümmern können. Sein Plan sei es, eine gesetzliche Regelung mit den Parteien im Landtag zu erreichen. CDU und FDP hätten bereits ihre Unterstützung signalisiert, so Hekking. Wenn es zur einer Einigung kommt ist ein Volksbegehren aus seiner Sicht nicht mehr notwendig. Ein Volksbegehren wäre ungleich aufwändiger als eine Volksinitiative. Laut Klaus Hekking bräuchte man dafür 770.00 Unterstützer und eine gewaltige Logistik.

Kretschmann gegen Gendern an Schulen

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Auch Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte sich in der Vergangenheit gegen das Gendern an Schulen positioniert. Es sei schlimm genug, dass viele Grundschüler nicht richtig lesen können. Man müsse es den Schülerinnen und Schülern nicht noch schwerer machen, indem man Dinge schreibt, die man gar nicht spricht, so Kretschmann.

Vom Volksbegehren zur Volksabstimmung

Bürgerinnen und Bürger können mit einem Volksbegehren eine Volksabstimmung herbeiführen. Sie können damit eigene Gesetzentwürfe in das Parlament einbringen und eine Abstimmung erzwingen. Für die Zulassung eines Volksbegehrens werden zunächst 10.000 Unterschriften von wahlberechtigten Frauen und Männern in Baden-Württemberg benötigt. Der Antrag wird vom Innenministerium geprüft. Geht er durch, müssen in einem zweiten Schritt innerhalb von sechs Monaten die Unterschriften von zehn Prozent der Wahlberechtigten gesammelt werden - das sind etwa 770.000 Männer und Frauen.

Ist diese Vorgabe erfüllt, wird der Gesetzentwurf dem Landtag zur Abstimmung vorgelegt. Findet er keine Mehrheit, folgt eine Volksabstimmung.

Übergabe der Unterschriften für Anfang September angedacht

Die bereits geleisteten Unterschriften werden jetzt ausgezählt und von den 900 Gemeinden im ganzen Land geprüft. Im Spätsommer sollen sie in Stuttgart übergeben werden, so Hekking.

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